Laut Vereinsatzung findet die ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung im Clubhaus) jährlich innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Sie wird durch den geschäftsführenden Vorstand einberufen, in den letzten Jahren war dies immer im Februar der Fall.
Da aller Voraussicht nach bis zum 31. März bedingt durch die geltende Corona-Verordnung keine Präsenzveranstaltung möglich sein wird, wird die Generalversammlung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Sobald solch eine Veranstaltung in unserer Clubhaus-Gasstätte wieder möglich ist, wird der geschäftsführende Vorstand zeitnah einen Termin festlegen und die Versammlung einberufen. Alle Vorstände bleiben bis zur nächsten Generalversammlung im Amt.