Maskenpflicht für Zuschauer

Seit dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die dritte Pandemiestufe. Daher wurde die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende Infektionsgeschehen angepasst.

Das hat auch Auswirkungen auf den Spielbetrieb im Waldstadion. Es gilt nun eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Diese Gefahr ist im Zuschauerbereich des Waldstadions gegeben, deshalb gilt hier nun eine Maskenpflicht für Zuschauer ab dem beschilderten Zuschauerbereich. Zugang zu diesem wird nur mit Mund-Nasen-Schutz gewährt.

Die FVgg bittet ihre Zuschauer und Mitglieder um strikte Einhaltung der Regeln des Hygienekonzeptes und um Verständnis, dass die Einhaltung konsequent eingefordert wird. Das Hygienekonzept der FVgg Weingarten wurde entsprechend überarbeitet und ist im Downloadbereich der Homepage zu finden.